KI: Wenn Autos über Leben und Tod entscheiden

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Wer haftet für falsche Entscheidungen von Algorithmen? Das deutsche Recht lässt hier bisher viele Fragen unbeantwortet. Besonders drängend sind diese im Bereich des autonomen Fahrens, wo die KI von Autos im Zweifel über Leben und Tod entscheiden muss. Fabian Pertschy wirft in der AUTOMOBIL-ELEKTRONIK einen juristischen Blick auf Künstliche Intelligenz.

Von der Logistik bis zum autonomen Fahren

Bei künstlicher Intelligenz stößt das Recht an seine Grenzen

Menschliche Entscheidungen werden bei Industrie 4.0 und autonomem Fahren zunehmend auf KI-Systeme übertragen. Eine wesentliche Hürde haben die Zukunftsvisionen der Autobranche jedoch nicht gemeistert – das geltende Recht. Dabei stellen sich sowohl im Bereich Logistik/Bestellwesen als auch beim autonomen Fahren diverse Fragen.

Während die Automatisierung menschliches Handeln auf Maschinen überträgt, folgt im Kontext von Hochleistungsalgorithmen und künstlicher Intelligenz die Digitalisierung menschlichen Denkens. Doch wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entwicklung beschäftigt, stößt auf mehr offene Fragen als Antworten. „Wie in Algorithmen gefasste Entscheidungen verantwortet werden müssen, hat eine ganze andere Dimension als triviale Roboterarme“, betont Thomas Klindt, Rechtsanwalt und Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Noerr. Obwohl die Diskussion darüber erst am Anfang steht, finden sich in der Autobranche bereits zahlreiche klärungsbedürftige Anwendungsfälle – angefangen bei Bestellvorgängen. Was früher Disponenten und Controlling oblag, übernehmen mittlerweile Algorithmen: Sie überwachen die Fertigungslinie, stellen Wartungsbedarfe fest und ordern neue Materialien. Bots überprüfen Nachfragen, erstellen Angebote, schreiben aus, kaufen ein und stellen das Recht damit vor völlig neue Herausforderungen.

Maschinen können keinen Vertrag abschließen

Gegenseitige Ansprüche bei Fehlern oder Nichterfüllung sind unter natürlichen und juristischen Personen klar geregelt. Machine-to-Machine-Bestellvorgänge (M2M) seien hingegen kein Vertragsabschluss im juristischen Sinne, erklärt Klindt. …

Wie können vollautonome Fahrzeuge mit unseren fundamentalsten Rechtsgrundsätzen vereinbart werden? Lesen Sie den ganzen Artikel „Bei künstlicher Intelligenz stößt das Recht an seine Grenzen“, Fabian Pertschy, AUTOMOBIL-ELEKTRONIK vom 12.08.2021, in der Datenbank von medienport.de Fachpublikationen.

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